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Beleidigung nach § 185 StGBDie Beleidigung gehört zu den sogenannten Ehrdelikten und ist in § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Der Straftatbestand dient dem Schutz der persönlichen Ehre, eines der zentralen Rechtsgüter im deutschen Strafrecht. Beleidigungen können in vielerlei Formen auftreten, sei es durch Worte, Gesten oder Handlungen, und sie können sowohl im persönlichen Gespräch als auch online, beispielsweise in sozialen Netzwerken, begangen werden. Für Beschuldigte ist es wichtig zu wissen, dass die Grenzen zwischen erlaubter Meinungsäußerung und strafbarer Beleidigung oft schwer zu ziehen sind. Eine qualifizierte Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ist daher von großer Bedeutung.
Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand die Ehre einer anderen Person verletzt, sei es durch direkte Herabwürdigung, Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen.
Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgung in der Regel nur auf Antrag des Beleidigten erfolgt.
Eine Ausnahme besteht, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, etwa bei Beleidigungen gegenüber Amtsträgern.
Ein Fachanwalt für Strafrecht prüft bei Beleidigungsvorwürfen zunächst, ob der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist. Hierbei spielen Abgrenzungsfragen eine zentrale Rolle: Nicht
jede unangenehme oder unhöfliche Äußerung ist automatisch eine strafbare Beleidigung. So genießt die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes einen hohen Schutz, der
nur in engen Grenzen eingeschränkt werden darf. Der Anwalt analysiert, ob die Äußerung möglicherweise als zulässige Kritik oder Meinungsäußerung gewertet werden kann.
Darüber hinaus hinterfragt er die Beweise, etwa ob die angebliche Äußerung überhaupt getätigt wurde und ob sie korrekt interpretiert wurde. In Zeiten sozialer Medien sind Beleidigungen im digitalen Raum ein wachsendes Problem. Plattformen wie Twitter, Facebook oder Instagram bieten nicht nur eine Bühne für den Meinungsaustausch, sondern auch für beleidigende Äußerungen. Die Verteidigung in solchen Fällen erfordert oft technisches Verständnis, etwa zur Prüfung, ob der Beschuldigte tatsächlich der Urheber der Äußerung ist. Der Straftatbestand der Beleidigung ist rechtlich und gesellschaftlich sensibel, da er häufig in einem Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit steht. Für Beschuldigte ist die Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht von großer Bedeutung, um Missverständnisse aufzuklären und sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zu wehren. Ein erfahrener Anwalt sorgt dafür, dass die rechtlichen Möglichkeiten optimal genutzt werden, und setzt sich konsequent für die Rechte seines Mandanten ein. |
Rechtsanwalt
Mario Dujmovic
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