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ErmittlungsverfahrenDas Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens und dient der Aufklärung des Sachverhalts. Es beginnt in der Regel mit der Einleitung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei, sobald der Verdacht einer Straftat besteht. Ziel des Ermittlungsverfahrens ist es, Beweise zu sammeln, Zeugen zu vernehmen und die Frage zu klären, ob hinreichender Tatverdacht gegen eine Person besteht, der eine Anklage rechtfertigt. Diese Phase des Strafverfahrens ist für Beschuldigte oft mit großer Unsicherheit und Druck verbunden. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann hier eine entscheidende Rolle spielen, um die Rechte des Beschuldigten zu schützen und eine optimale Verteidigung aufzubauen. Bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Dieser übernimmt zunächst die Einsicht in die Ermittlungsakte, die wesentliche Informationen über den Tatvorwurf, die gesammelten Beweise und die Strategie der Ermittlungsbehörden enthält. Auf dieser Grundlage kann der Fachanwalt die Situation analysieren und eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Ein wichtiger Aspekt ist außerdem die Beratung des Beschuldigten. Viele Betroffene machen den Fehler, ohne anwaltliche Unterstützung Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen. Ein Fachanwalt rät in den meisten Fällen zunächst dazu, von dem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen, um unbeabsichtigte Selbstbelastungen zu vermeiden. Weiterhin kann der Anwalt durch gezielte Anträge auf Beweiserhebungen oder Beweisverwertungsverbote Einfluss auf das Verfahren nehmen. Beispielsweise können Beweise, die unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften erhoben wurden, unter Umständen nicht verwendet werden. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist besonders qualifiziert, da er über fundierte Kenntnisse im Strafprozessrecht verfügt und regelmäßig mit Ermittlungsbehörden sowie Gerichten arbeitet. Dies ermöglicht ihm, Schwachstellen in der Beweislage aufzudecken und im Interesse seines Mandanten zu handeln. Darüber hinaus kann ein Fachanwalt bereits im Ermittlungsverfahren darauf hinwirken, dass das Verfahren frühzeitig eingestellt wird, beispielsweise mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung wie der Zahlung einer Geldauflage (§ 153a StPO). Dies kann dem Beschuldigten eine belastende Hauptverhandlung ersparen. Das Ermittlungsverfahren legt oft den Grundstein für den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens. Fehler, die in dieser Phase gemacht werden, können später schwer zu korrigieren sein. Die frühzeitige Hinzuziehung eines Fachanwalts für Strafrecht ist daher unerlässlich, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen. Mit seiner Expertise hilft der Anwalt nicht nur, das Verfahren rechtlich zu durchdringen, sondern auch, psychischen Druck und Unsicherheiten zu reduzieren. |
Rechtsanwalt
Mario Dujmovic
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