Erpressung nach § 253 StGB
Die Erpressung gehört zu den Vermögensdelikten im deutschen Strafrecht und ist in § 253 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass der Täter einen
anderen Menschen durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, wodurch ein Vermögensschaden entsteht. Oft wird die Erpressung mit dem
Raub (§ 249 StGB) verwechselt, da beide Delikte Gewalt als Tatmittel einsetzen können. Die Abgrenzung zwischen beiden Straftatbeständen sowie die verschiedenen Qualifikationen
der Erpressung spielen eine entscheidende Rolle in der strafrechtlichen Bewertung.
Nach § 253 StGB begeht eine Person eine Erpressung, wenn sie einen anderen durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, eine Handlung, Duldung oder
Unterlassung vorzunehmen, die beim Opfer oder einem Dritten zu einem Vermögensschaden führt. Der Täter muss dabei mit Vorsatz handeln und die Absicht haben, sich oder einem
Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Ein Beispiel für Erpressung ist die Forderung nach Geld unter Androhung von Gewalt gegen die Familie des Opfers. Der Grundtatbestand der Erpressung wird mit einer
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Die Abgrenzung zwischen Erpressung und Raub ist oft schwierig, da beide Delikte Gewalt und Drohung als Mittel zur Tatbegehung verwenden. Der Unterschied liegt jedoch in der
Art der Vermögensverfügung:
- Erpressung: Das Opfer wird zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt, die selbst den Vermögensschaden herbeiführt.
- Raub: Der Täter erlangt die Sache direkt durch Gewalt oder Drohung, ohne dass das Opfer eine eigene Vermögensverfügung vornimmt.
Ein Beispiel: Wird jemand unter Gewaltandrohung gezwungen, Geld aus seiner Tasche zu übergeben, liegt Raub vor. Zwingt der Täter das Opfer hingegen,
Geld von seinem Bankkonto abzuheben und auszuhändigen, handelt es sich um Erpressung.
Der Gesetzgeber sieht verschiedene qualifizierte Formen der Erpressung vor, die mit höheren Strafen geahndet werden:
1. Schwerer Raub/Erpressung (§ 253 Abs. 4 i.V.m. § 255 StGB): Wenn die Erpressung mit einer besonderen Gefährlichkeit einhergeht,
etwa bei Verwendung von Waffen, kann das Strafmaß deutlich erhöht werden.
2. Gewerbsmäßige Erpressung: Wird die Tat systematisch und wiederholt begangen, um sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu sichern, liegt ein besonders schwerer Fall vor.
3. Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB): Wird ein Mensch entführt oder festgehalten, um eine Erpressung durchzuführen, handelt es sich um eine äußerst schwerwiegende Qualifikation.
Erpressungsvorwürfe haben oft erhebliche strafrechtliche Konsequenzen, die nicht nur das Strafmaß betreffen, sondern auch berufliche und gesellschaftliche Folgen nach sich
ziehen. Eine frühzeitige und strategische Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ist daher unverzichtbar.
Ein Anwalt wird zunächst die rechtliche Einordnung der Tat prüfen. Häufig liegt eine Überschneidung mit anderen Delikten wie Nötigung oder Raub vor. Ziel ist es, die
Vorwürfe auf den weniger schwerwiegenden Tatbestand der Nötigung oder des Betrugs zu reduzieren.
Ein weiterer Verteidigungsansatz besteht in der Überprüfung der Beweislage. Der Anwalt analysiert Zeugenaussagen und Beweismittel auf Widersprüche und Schwächen. Gerade bei
Drohungen ist häufig strittig, ob diese tatsächlich als „empfindliches Übel“ im Sinne des Gesetzes anzusehen sind.
Sollte der Vorwurf auf eine qualifizierte Erpressung abzielen, wird der Anwalt argumentieren, dass die erschwerenden Umstände nicht vorliegen. So kann infrage gestellt werden,
ob eine Waffe tatsächlich verwendet wurde oder ob das Vorgehen des Täters als gewerbsmäßig einzustufen ist.
Die Erpressung ist ein schwerwiegendes Vermögensdelikt, das mit hohen Strafen geahndet wird, insbesondere in qualifizierten Fällen. Die Abgrenzung zum Raub ist oft komplex und
spielt eine entscheidende Rolle für das Strafmaß. Eine professionelle Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ist essenziell, um die Tatvorwürfe kritisch zu prüfen,
entlastende Beweise zu finden und das Verfahren im besten Fall außergerichtlich zu lösen. Mit einer fundierten Verteidigungsstrategie können die Folgen für den Beschuldigten
erheblich abgemildert werden.
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