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Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB
Kapitalanlagebetrug ist ein schwerwiegender Straftatbestand, der im Wirtschaftsstrafrecht eine zentrale Rolle spielt. Er ist in § 264a des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt
und dient dem Schutz von Anlegern vor Täuschung und Irreführung bei Kapitalanlagen. Dieser Straftatbestand wird häufig bei betrügerischen Investmentmodellen oder falschen
Angaben zu Wertpapieren, Fonds oder anderen Anlageformen relevant.
Typische Fälle von Kapitalanlagebetrug:
Ein häufiger Fall des Kapitalanlagebetrugs ist das sogenannte „Schneeballsystem“. Dabei werden Anleger mit unrealistischen Renditeversprechen angelockt. Die Ausschüttungen
erfolgen zunächst aus den Einzahlungen neuer Anleger, sodass ein falscher Eindruck von Stabilität und Seriosität entsteht. Sobald keine neuen Gelder mehr fließen, bricht das
System zusammen, und die Anleger verlieren ihr Geld.
Bei einem Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs ist eine professionelle Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht entscheidend. Kapitalanlagebetrug ist ein komplexes
Delikt, das sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Expertise erfordert. Die Verteidigung umfasst folgende Aspekte:
Der Straftatbestand des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftsstrafrechts und schützt Anleger vor betrügerischen Praktiken. Aufgrund der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ist eine effektive Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht unverzichtbar. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Tatvorwürfe prüfen, Argumente für die Entlastung des Beschuldigten vorbringen und durch Schadensbegrenzung oder Verfahrensstrategien das bestmögliche Ergebnis erzielen. Vor allem in Fällen, in denen Vorsätzlichkeit oder irreführende Angaben strittig sind, ist eine professionelle Verteidigung entscheidend, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren. |
Rechtsanwalt
Mario Dujmovic
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