de | en | Notruf: 0221 6778 3940 0 |
Raub nach § 249 StGB
Der Raub gehört zu den schwerwiegendsten Straftaten im deutschen Strafrecht und ist in § 249 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Er wird als Vermögens- und zugleich als
Gewaltdelikt klassifiziert, da er sowohl das Eigentum als auch die körperliche Integrität des Opfers betrifft. Aufgrund seiner hohen Strafandrohung – im Grundtatbestand
mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe – handelt es sich beim Raub um ein Verbrechen. Neben dem Grundtatbestand existieren verschiedene Qualifikationen, die das Strafmaß deutlich
erhöhen können. Eine professionelle Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ist daher bei Raubvorwürfen unerlässlich, um die rechtlichen und persönlichen Folgen zu minimieren.
Das Gesetz sieht für bestimmte Fälle qualifizierte Tatbestände vor, die eine höhere Strafandrohung nach sich ziehen:
Ein Fachanwalt wird zunächst die Tatvorwürfe und die Beweislage sorgfältig prüfen. Oftmals ist strittig, ob die Gewaltanwendung tatsächlich vorlag oder ob die Drohung als „ernsthaft“ im Sinne des Gesetzes zu werten ist. Auch die Frage, ob der Täter mit Zueignungsabsicht handelte, bietet häufig Verteidigungsansätze.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Abgrenzung des Raubes zu anderen Delikten wie Diebstahl oder Erpressung. Durch die gezielte Argumentation, dass die Voraussetzungen eines
Raubes nicht vollständig erfüllt sind, kann eine Herabstufung des Vorwurfs erreicht werden, die zu einem deutlich milderen Strafmaß führt.
In manchen Fällen ist auch die Mitwirkung an einer Wiedergutmachung des entstandenen Schadens ein wichtiges Verteidigungsinstrument.
Der Raub ist ein schwerwiegendes Delikt mit hohen Strafandrohungen, insbesondere in den qualifizierten Tatbeständen. Eine effektive Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ist unverzichtbar, um die Vorwürfe kritisch zu prüfen, entlastende Argumente vorzubringen und das Strafmaß zu reduzieren. Gerade bei komplexen Sachverhalten und gravierenden Vorwürfen ist juristische Expertise der Schlüssel, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren und einen fairen Prozess zu gewährleisten. |
Rechtsanwalt
Mario Dujmovic
Krebsgasse 4-6
50667 Köln
Telefon: (0221) 6778 3940-0
Telefax: (0221) 6778 3940-9