de | en | Notruf: 0221 6778 3940 0 |
RevisionDie Revision ist ein bedeutendes Rechtsmittel im deutschen Strafprozess, das dazu dient, Urteile auf Rechtsfehler hin zu überprüfen. Anders als bei der Berufung wird im Revisionsverfahren nicht der Sachverhalt neu geprüft, sondern ausschließlich untersucht, ob das Urteil des Gerichts auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung beruht. Die Revision kann sowohl gegen Urteile von Amtsgerichten als auch gegen Urteile von Landgerichten eingelegt werden. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist in dieser Phase des Strafverfahrens unverzichtbar, um die Erfolgsaussichten der Revision sorgfältig zu prüfen und diese fachkundig durchzuführen.
Die Revision ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und dient der rechtlichen Überprüfung von Urteilen. Sie ist möglich gegen:
Die Revision muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Anschließend hat der Verteidiger vier Wochen Zeit, die Revision schriftlich zu begründen.
Die Begründung ist der zentrale Bestandteil der Revision, da hier die konkreten Rechtsfehler aufgezeigt werden müssen, die dem Urteil zugrunde liegen.
Zu den häufigsten Revisionsgründen zählen:
Ein Fachanwalt für Strafrecht ist bei einer Revision von zentraler Bedeutung. Die Revision erfordert eine tiefgehende juristische Expertise, da die Erfolgsaussichten stark von der Qualität der Begründung abhängen. Ein erfahrener Fachanwalt analysiert das Urteil und die Verfahrensakten genau, um mögliche Rechtsfehler zu identifizieren. Die Verteidigung im Revisionsverfahren ist vor allem eine schriftliche Arbeit: Der Anwalt formuliert die Revisionsbegründung, in der er präzise und überzeugend darlegt, warum das Urteil aufzuheben ist. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof ist die Verteidigung durch einen zugelassenen Anwalt vorgeschrieben, was die Bedeutung einer spezialisierten Vertretung zusätzlich unterstreicht. Die Revision ist ein mächtiges Instrument, um Rechtsfehler zu korrigieren, birgt jedoch auch Risiken. So kann das Revisionsgericht das angefochtene Urteil auch bestätigen, wodurch das Verfahren endgültig abgeschlossen wird. Zudem wird die Revision zurückgewiesen, wenn sie keine erheblichen Rechtsfehler aufzeigt. Eine sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten durch einen Fachanwalt ist daher unerlässlich. Die Revision ist ein anspruchsvolles Rechtsmittel, das Erfahrung und Fachwissen erfordert. Ein Fachanwalt für Strafrecht gewährleistet eine professionelle Prüfung und Durchführung der Revision, um die bestmöglichen Erfolgsaussichten zu sichern. Durch seine Unterstützung können Fehler im Urteil aufgedeckt und gegebenenfalls eine Aufhebung des Urteils erreicht werden. So wird das Revisionsverfahren zu einer wichtigen Chance, um die Rechte des Angeklagten zu wahren. |
Rechtsanwalt
Mario Dujmovic
Krebsgasse 4-6
50667 Köln
Telefon: (0221) 6778 3940-0
Telefax: (0221) 6778 3940-9