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StrafbefehlEin Strafbefehl ist ein gerichtliches Instrument, mit dem kleinere Straftaten im sogenannten schriftlichen Verfahren ohne Hauptverhandlung abgeurteilt werden. Dieses Verfahren wird vor allem eingesetzt, um Gerichte und Staatsanwaltschaften zu entlasten. Für den Betroffenen kann ein Strafbefehl jedoch erhebliche Konsequenzen haben, wie die Verhängung einer Geldstrafe, Punkte im Fahreignungsregister oder gar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wer einen Strafbefehl erhält, sollte daher nicht unüberlegt handeln, sondern die Hilfe eines Fachanwalts für Strafrecht in Anspruch nehmen, um die rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere den Einspruch, sorgfältig zu prüfen. Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom zuständigen Gericht geprüft. Er enthält die konkrete Tat, die dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, sowie die festgelegte Strafe. Häufig geht es dabei um Delikte wie Diebstahl, Betrug, Verkehrsverstöße oder Körperverletzung. Ein Strafbefehl entfaltet die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil, wenn der Beschuldigte nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegt. Wird kein Einspruch eingelegt, gilt der Strafbefehl als akzeptiert, und die darin enthaltene Strafe muss hingenommen werden. Wer einen Strafbefehl erhält, sollte umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten. Der Anwalt prüft zunächst, ob der Strafbefehl inhaltlich korrekt und rechtlich zulässig ist. Dazu gehört die Analyse der Tatvorwürfe, der Beweislage sowie der Frage, ob die vorgeschlagene Strafe verhältnismäßig ist. Ein Fachanwalt kann auch mögliche Verfahrensfehler aufdecken, etwa wenn der Strafbefehl auf einer unzureichenden Beweisgrundlage beruht. Auf dieser Grundlage kann er mit seinem Mandanten entscheiden, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist. Der Einspruch gegen den Strafbefehl muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Gerichts eingelegt werden. Der Einspruch kann sich auf den gesamten Strafbefehl beziehen oder nur auf bestimmte Teile, wie die Höhe der Strafe. Nach Einlegung des Einspruchs wird das Verfahren in der Regel vor Gericht verhandelt. Ein Fachanwalt für Strafrecht übernimmt dabei die Verteidigung und versucht, eine mildere Strafe, eine Einstellung des Verfahrens oder sogar einen Freispruch zu erreichen. Oft können durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft auch außergerichtliche Lösungen gefunden werden, die dem Mandanten unnötige Belastungen ersparen. Ein Strafbefehl sollte niemals ungeprüft akzeptiert werden, da er schwerwiegende Folgen haben kann. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht können Betroffene ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und sich gegen unberechtigte oder unverhältnismäßige Vorwürfe wehren. Der Anwalt prüft den Strafbefehl, legt Einspruch ein und sorgt dafür, dass die Interessen seines Mandanten optimal vertreten werden. So wird sichergestellt, dass das Verfahren fair verläuft und eine angemessene Entscheidung getroffen wird. |
Rechtsanwalt
Mario Dujmovic
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