Widerstand und Tätlichkeit gegen Vollstreckungsbeamte nach §§ 113, 114 StGB
Im deutschen Strafrecht sind Widerstand und tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte in den §§ 113 und 114 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Diese Delikte betreffen
Handlungen, bei denen sich eine Person gegen Vollstreckungsbeamte, wie Polizisten, Zollbeamte oder andere Beamte, die ihre hoheitlichen Aufgaben ausführen, mit Gewalt oder
Widerstand stellt. Beide Straftatbestände sind ernst zu nehmen und mit empfindlichen Strafen verbunden. In einem solchen Fall ist die Verteidigung durch einen Fachanwalt für
Strafrecht entscheidend, um den rechtlichen Schutz des Beschuldigten zu gewährleisten und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Der Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) wird erfüllt, wenn sich eine Person aktiv gegen einen Beamten wehrt, der im Rahmen seiner
hoheitlichen Tätigkeit, wie etwa bei der Durchführung einer Durchsuchung oder Festnahme, handelt. Der Widerstand kann auf verschiedene Arten erfolgen, sei es durch
körperliche Gewalt, das Verhindern der Ausführung einer polizeilichen Maßnahme oder durch das Bedrohen des Beamten mit Gewalt. Auch das Entreißen von Gegenständen oder das
Verweigern der Kooperation kann als Widerstand gewertet werden.
Die Strafe für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen. In besonders schweren Fällen, etwa wenn der
Widerstand mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen ausgeübt wird, kann die Strafe höher ausfallen.
Ein tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte wird nach § 114 StGB bestraft. Dieser liegt vor, wenn der Täter während der Ausführung einer Amtshandlung einen Beamten
körperlich angreift, also Schläge, Tritte oder andere Formen der physischen Gewalt anwendet, ohne dabei jedoch eine schwere Verletzung zu verursachen. Auch das Werfen von
Gegenständen gegen den Beamten fällt unter diese Regelung. Eine schwere Körperverletzung ist nicht erforderlich, um den Straftatbestand zu erfüllen.
Für einen tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.
Die Verteidigung gegen den Vorwurf des Widerstands oder des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte erfordert fundierte rechtliche Expertise und Erfahrung. Ein Fachanwalt
für Strafrecht spielt hier eine wesentliche Rolle, um die Interessen des Beschuldigten zu wahren und eine möglichst günstige Lösung zu erzielen.
Ein häufiger Ansatz in der Verteidigung ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung. Wenn die Polizei oder der Vollstreckungsbeamte bei seiner Maßnahme gegen
gesetzliche Vorschriften oder die Rechte des Beschuldigten verstößt, kann dies eine Rechtfertigung für den Widerstand oder die Anwendung von Gewalt darstellen. Ein Fachanwalt
für Strafrecht wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme genau prüfen und gegebenenfalls auf die Unrechtmäßigkeit der Handlung hinweisen, um den Vorwurf des Widerstands zu entkräften.
Auch der Vorwurf des tätlichen Angriffs kann durch eine eingehende Prüfung der Umstände relativiert werden. Häufig lässt sich der Sachverhalt so darstellen, dass der Angeklagte
aus einer Notwehrsituation gehandelt hat oder dass die Gewaltanwendung aus einer unklaren, emotionalen Reaktion resultierte, ohne dass ein gezielter Angriff beabsichtigt war.
In solchen Fällen kann der Anwalt auf eine Milderung des Strafmaßes hinwirken oder versuchen, das Verfahren zugunsten des Beschuldigten zu beeinflussen.
Ein Strafverteidiger wird außerdem die Beweislage genau prüfen und gegebenenfalls die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen oder die Beweiskraft von Videoaufnahmen hinterfragen,
um zu überprüfen, ob der Vorwurf des Widerstands oder der Tätlichkeit tatsächlich ausreichend belegt ist. Eine fundierte und strategische Verteidigung kann im besten Fall zu
einer Einstellung des Verfahrens oder einer erheblichen Reduzierung der Strafe führen.
Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und der tätliche Angriff gegen Vollstreckungsbeamte stellen schwerwiegende Straftaten dar, die mit hohen Strafen belegt sind.
Eine kompetente Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ist daher unerlässlich, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und eine möglichst günstige Lösung für
den Beschuldigten zu erreichen. Der Anwalt wird die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung überprüfen, mögliche Notwehrsituationen einbeziehen und mildernde Umstände geltend machen,
um eine Strafmilderung oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
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