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Rechtsanwalt Mario Dujmovic |
Rechtsanwalt Mario Dujmovic ist Fachanwalt für Strafrecht und als Strafverteidiger sowohl regional in den Oberlandesgerichtsbezirken Köln, Düsseldorf und Hamm,
als auch überregional und bundesweit gegenüber allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts im Rahmen der Strafverteidigung tätig.
Im Zentrum der bundesweiten Tätigkeit als Strafverteidiger steht die Strafverteidigung gegen Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht.
Weiterer Schwerpunkt ist die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht gegen Vorwürfe und Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und Drogen,
sowie im Zusammenhang mit Cannabis bei Vorwürfen und Straftaten aus dem Konsumcannabisgesetz.
Ermittlungsverfahren wegen Vorwürfen und Straftaten aus dem sogenannten Cybercrime, also mit Bezug zur Computerkriminalität, Internetkriminalität
und dem Darknet stehen dabei oft mit Vorwürfen und Straftaten aus dem allgemeinen Strafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht im Zusammenhang.
Die Verteidigung im Kapitalstrafrecht umfasst Vorwürfe wegen besonders schwerer Straftaten, die gegen das Leben gerichtet sind.
Dazu zählen insbesondere Vorwürfe wegen Tötungsdelikte wie Totschlag, Mord, sowie Körperverletzung, Raub oder Brandstiftung mit Todesfolge.
Die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht konzentriert sich insbesondere auf Vorwürfe aus den Bereichen der Vermögensstraftaten und Korruptionsdelikte.
Die Kanzlei bietet beschuldigten Privatmandanten, Selbständigen und Unternehmen und deren Organen somit spezifische Rechtsberatung und Strafverteidigung bei allen Rechtsfragen der Strafverteidigung in allen Instanzen im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Den Anfang macht die individuelle Strafverteidigung von Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren gegen Vorwürfe und Maßnahmen der Ermittlungsbehörden von Polizei und Staatsanwaltschaft. Dazu zählen insbesondere die polizeiliche Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter, die Wohnungsdurchsuchung oder Hausdurchsuchung, die Durchsuchung der Geschäftsräume sowie die vorläufige Festnahme oder Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls. Dies wird fortgesetzt bei der Verteidigung von Angeschuldigten oder Angeklagten bei bereits erhobener Anklage durch die Staatsanwaltschaft und umfasst alle Verfahrensstadien und Instanzen des Strafverfahrens. Bundesweit. Die langjährige rechtsanwaltliche Tätigkeit als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, ob als Wahlverteidiger oder auch Pflichtverteidiger im Falle der notwendigen Verteidigung, erfordert und umfasst neben der Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien und Instanzen des Strafverfahrens zunehmend auch die präventive Beratung zur Vermeidung strafrechtlich relevanter Risiken. Anfragen und Mandate außerhalb des Bereiches der Strafverteidigung werden wegen der Spezialisierung der Kanzlei nicht übernommen. Sollte Ihre Angelegenheit einen fachübergreifenden Bezug haben, so wird mit erfahrenen, auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten Kollegen kooperiert. |
Rechtsanwalt
Mario Dujmovic
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